Leistungen

  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen

  • Prüfung von Steuerbescheiden

  • Rechtsbehelfe

  • Vertretung bei Streitigkeiten mit Finanzbehörden und –gerichten

  • Betreuung und Unterstützung bei Prüfungen durch Finanzbehörden
  • Bilanzen nach Steuerrecht und Handelsrecht

  • Digitale Übermittlung an Finanzbehörden und Bundesanzeiger

  • Einnahmen- Überschussrechnungen

  • Sonderbilanzen
  • Bilanzen im BMEL-Format

  • Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gem. § 13a EStG

  • Umsatzsteuerpauschalierung gem. § 24 UStG mit Gestaltungsberatung

  • Tierhaltungskooperationen gem. § 51a BewG

  • Beratung zur Vieheinheitenoptimierung

  • Lohnabrechnungen Saisonarbeitskräfte

  • Beratung im Höferecht im Zusammenhang mit der Unternehmensnachfolge

  • Betriebsteilungen
  • Buchen laufender Geschäftsvorfälle

  • Umsatzsteuervoranmeldungen

  • Digitale Belege/Unternehmen Online

  • Schnittstellen zu Fakturierungsprogrammen

  • Import elektronische Bankumsätze

  • Beratung zum Einsatz von eigenen Buchhaltungsprogrammen

  • Pflege-Buchführungsverordnung
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen

  • Baulohn

  • Meldungen Sozialversicherungen

  • Betreuung und Unterstützung bei Prüfungen durch die Sozialversicherungen

  • Lohnkostenoptimierung/Entgeltumwandlungen

  • Digitale Personalakte und elektronische Übermittlung der Überweisungsträger
  • Beratung zur Rechtsformwahl

  • Existenzgründerberatung

  • Fördermittelberatung

  • Planungsrechnungen

  • Begleitung bei Bankgesprächen

  • Unterstützung zur Verfahrensdokumentation

  • Investitionsvorhaben

  • Betriebsteilungen
Wenn Sie als Unternehmer Ihre Nachfolge nicht planen, drohen Ihnen finanzielle und emotionale Schäden.

Als Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV) helfen wir Ihnen bei einer passenden Nachfolgeregelung zur Sicherung Ihrer Bonität und Altersvorsorge.

Ein idealer Zeitpunkt um die Nachfolgeregelungen zu treffen, ist mindestens 7 bis 10 Jahre vor dem Renteneintritt. Somit können die steuerlichen Behaltensfristen und Freibeträge im Ertragsteuerrecht und Erbschaftsteuerrecht optimiert werden.
Was ist ein Mediator?

Einfach gesagt ist ein Mediator ein Vermittler und Entscheidungshelfer. Es steckt natürlich noch viel mehr dahinter. Eine Mediator unterstützt im Konfliktfall die beteiligten Parteien, eine einvernehmliche Einigung zu finden. Im Rahmen einer Einzelmediation kann aber auch ein Konflikt, den jemand alleine mit sich rumträgt, aufgelöst werden.
Dabei dreht sich alles um Hilfe zur Selbsthilfe. Unter der fachkundigen Anleitung des Mediators nehmen die Betroffenen die Lösungssuche selbst in die Hand.

Ein Mediator:

  • Ist ein allparteiischer Vermittler

  • Begleitet die Streitenden auf dem Weg zu einem tragfähigen Konsens

  • Fördert die Kommunikation und den Verständigungsprozess

  • Bleibt auch in emotionalen Situationen neutral und gelassen

  • Sorgt dafür, dass es bei einem Konflikt keine Verlierer gibt